Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Zur Beantwortung von ersten Fragen rund um unser Onlineberatungsangebot, können Sie sich hier in unserem FAQ-Bereich informieren.

  • Wer kann die Beratung in Anspruch nehmen?

    Unser Angebot richtet sich an Frauen, Männer, Jugendliche und Kinder, die Opfer oder Zeuge einer Straftat geworden sind. Wir beraten auch Angehörige. Die Straftat kann auch schon länger zurückliegen.

  • Wer liest meine Anfrage?

    Ihre Anfrage wird nur von den MitarbeiterInnen der virtuellen Beratungsstelle gelesen und beantwortet. Sie schreiben immer mit der gleichen Person. Sie können auch gezielt eine der verfügbaren BeraterInnen auswählen.

  • Wie schnell erhalte ich eine Antwort?

    In der Regel erhalten Sie auf Ihre erste Anfrage innerhalb von 2-3 Werktagen eine Antwort.

    Bei weiteren Anfragen antworten wir üblicherweise innerhalb von einer Woche, also etwa 5 Werktagen.

    Da Sie, wie bei einem Briefwechsel, immer mit der gleichen Person schreiben, kann es vorkommen, dass diese im Urlaub ist oder aus anderen Gründen nicht antworten kann.

    Dann erhalten Sie jedoch eine Information.

    Die virtuelle Beratungsstelle ist keine Kriseninterventions-Stelle. In dringenden Fällen verweisen wir an andere kostenfreie Hilfsmöglichkeiten, die täglich 24 Stunden verfügbar sind:


    Polizei

    110


    Rettungsdienst

    112


    Telefonseelsorge

    0800/111 0 111

    0800/111 0 222


    Kinder- und Jugendtelefon

    116 111

    0800/111 0 333


    Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

    08000/116 016

    Hilfetelefon Gewalt an Männern 0800/123 99 00

  • Was passiert bei Androhung von Selbsttötungsabsichten oder Straftaten?

    Wenn Sie deutlich äußern sich selbst töten zu wollen, sind wir gesetzlich verpflichtet die Behörden einzuschalten. Hintergrund ist, dass wir uns sonst wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen würden (§323c StGB).

    Das Gleiche gilt bei Androhung einer Straftat (§126 StGB).

    In diesen Fällen werden wir die gespeicherten Daten inklusive IP-Adresse an die zuständigen Behörden weitergegeben.

  • Was kann ich tun, wenn ich mein Passwort vergessen habe?

    Bitte merken Sie sich Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort gut.

    Sie können ein neues Passwort vergeben, indem Sie die "Passwort vergessen"-Funktion nutzen.

    Bitte beachten Sie, dass Sie diese Funktion nur nutzen können, wenn Sie Ihren Benutzernamen noch wissen und eine E-Mail-Adresse angegeben haben.

    Andernfalls können Sie sich neu registrieren.